Preisbindung zweiter Hand

Preisbindung zweiter Hand
vertikale Preisbindung; ein Hersteller verpflichtet seine Abnehmer, die von ihm gelieferte Ware nur zu dem von ihm festgelegten Preis weiter zu veräußern. Seit 1974 gemäß § 14 GWB grundsätzlich verboten. Ausnahmen für Verlagserzeugnisse (§ 15 GWB) sowie für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Verwertungsgesellschaften. Hersteller von Pharmazeutika können die Endverbraucherpreise durch ihre Abgabepreise an den Pharmahandel steuern, da dessen Kalkulationsspannen durch staatliche Vorschriften reguliert sind. Bislang hat der EuGH ein nationales, auf Gesetz beruhendes Preisbindungssystem als zulässig angesehen. Dementsprechend ist am 2.9.2002 ein nationales Buchpreisbindungsgesetz erlassen worden. Mit der Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Preisbindung soll die nationale Buchpreisbindung dem Verbotsbereich des Art. 81 EGV entzogen werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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